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Förderung

IFAF VERBUND

IFAF-Hochschulen forschen gemeinsam mit Partnern aus Wirtschaft und Gesellschaft.

Ziel

Mit der Förderlinie IFAF VERBUND werden Projekte in angewandter Forschung und Entwicklung gefördert. Deshalb unterstützt das IFAF Berlin Vorhaben in allen Forschungsbereichen, die sich in interdisziplinärer Ausrichtung und mit regionalem Bezug mit aktuellen Forschungsfragen befassen.

Es geht um Kooperationen von Wissenschaftler*innen der IFAF-Hochschulen mit regionalen Unternehmen, Institutionen und Non-Profit-Organisationen. Durch die Projekte soll die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen den Hochschulen ausgebaut und der Wissenschafts- und Technologietransfer in der Region gestärkt werden.

Ausschreibung

Die nächste Ausschreibung wird hier rechtzeitig bekannt gegeben.

Beratung

Bitte wenden Sie sich zur Terminvereinbarung an die Koordinator*innen des jeweiligen Kompetenzzentrums.

Laufzeit & Beginn

Die VERBUND-Projekte haben eine Laufzeit von 24 Monaten.

Projektbeginn ist voraussichtlich der
1. April 2025.

Antragsunterlagen

Alle aktuellen Antragsunterlagen zur Ausschreibung vom 6. Juni 2023 sowie detaillierte Informationen zur Förderlinie IFAF VERBUND finden Sie hier. Zusätzlich stellen wir Ihnen zur Visualisierung Ihrer Projektidee einen Arbeitsbogen zur Verfügung. Dieser ist als Angebot gedacht und für die Antragstellung nicht erforderlich.

Für Rückfragen und Beratung zur Förderlinie IFAF VERBUND stehen Ihnen die Forschungskoordinator*innen der Kompetenzzentren zur Verfügung.

Förderangebot

Förderfähige Vorhaben
Gefördert werden interdisziplinäre VERBUND-Projekte, an denen zwei oder mehr der am IFAF Berlin beteiligten Hochschulen sowie mindestens zwei regionale Praxispartner (KMU, Verbände, Vereine, öffentliche Einrichtungen etc.) mitarbeiten. Von den Praxispartnern muss mindestens einer einen Sitz in Berlin haben.

Förderhöhe
Es können bis zu 290.000 Euro pro Projekt beantragt werden, bei Beteiligung einer dritten Hochschule bis zu 435.000 Euro. In Verbindung mit VERBUND-Projekten kann eine anteilige Lehrermäßigung beantragt werden.

Förderfähige Kosten
Personal- und Sachkosten (bspw. Investitionen, Reisekosten, Aufträge an Dritte für Honorare).

Das IFAF Berlin fördert in der Förderlinie IFAF VERBUND Lehrermäßigungen bis zu 32 SWS pro Projekt, bei Beteiligung einer dritten Hochschule bis zu 48 SWS. Der Umfang der Lehrermäßigung richtet sich im Rahmen der maximal möglichen Förderung durch das IFAF Berlin nach den Vorgaben der jeweiligen Hochschule.

Empfänger*innen der Förderung sind die IFAF-Hochschulen, die Praxispartner erhalten keine Zuwendungen.

Eigenbeteiligung der Praxispartner
IFAF VERBUND-Projekte sind Kooperationsprojekte, zu denen sowohl wissenschaftliche Partner als auch Praxispartner beitragen. Die Mitwirkung der Partner kann durch eigene Leistungen im Rahmen des Projekts (zum Beispiel in Form von Personal, Geräten, Infrastrukturleistungen oder sonstigen Dienstleistungen) erfolgen. Erforderlich ist eine Eigenbeteiligung in einem Rahmen von mindestens 10 Prozent der Fördersumme. Bei mehreren Partnern können die Anteile variieren. Die Eigenbeteiligung der Partner wird nicht auf die maximale Fördersumme angerechnet. Die geplante Projektbeteiligung ist jeweils durch eine Interessenbekundung, der dem Antrag beigefügt werden muss, zu belegen. Nach Abschluss des Projektes ist ein Nachweis der Eigenmittel zu erbringen.

Antrags- und Auswahlverfahren

  • Die IFAF-Forschungskoordinator*innen beraten die Antragsteller*innen bei der Ausarbeitung der Anträge.
  • Die Antragstellung erfolgt mittels eines  Antragsformulars.
  • Die Einreichung erfolgt bei dem Kompetenzzentrum, das den fachlichen Schwerpunkt des Vorhabens repräsentiert.

Die Auswahl erfolgt in 3 Stufen:

1. Prüfung der Förderfähigkeit
Die IFAF-Forschungskoordinator*innen nehmen die Anträge entgegen und prüfen die Einhaltung der formalen Kriterien.

2. Bewertung nach Förderkriterien
Die Anträge, welche die formalen Fördervoraussetzungen erfüllen, werden gemäß den Förderkriterien von zwei Gutachter*innen im Peer-Review-Verfahren bewertet. Die Ergebnisse der Bewertung werden in einem Ranking pro Hochschule zusammengeführt.

3. Förderentscheidung
Auf Grundlage der Gutachten schlägt der IFAF-Vorstand dem IFAF-Kuratorium eine Auswahl an Projekten zur Förderung vor. Basierend auf der Vorauswahl, dem Ranking und unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen und regionalen Relevanz der Vorhaben entscheidet das IFAF-Kuratorium über die Anträge. In der Regel wählt das IFAF-Kuratorium 8 Anträge zur Förderung aus.

Förderkriterien

  • Anwendungsbezug und Bedeutung für die Region
  • Wissenschaftliche Bedeutung
  • Innovationsgrad
  • Ergebnisverbreitung, Verwertung und Nachhaltigkeit
  • Interdisziplinarität

Ansprechpersonen

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständige IFAF-Forschungskoordinator*in.

Laufende Projekte der Förderlinie