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Förderung

IFAF TRANSFER

Ergebnisse der IFAF VERBUND-Forschung in die Praxis überführen

Ziel

Das IFAF Berlin unterstützt Vorhaben in allen Forschungsbereichen, die die Machbarkeit und Umsetzbarkeit sowie das Innovationspotential von Forschungsergebnissen aus einem zuvor geförderten IFAF VERBUND-Projekt systematisch unter Beweis stellen.

Ziel ist es, die Brücke zwischen angewandter Forschung und Verwertung bzw. Anwendung von Forschungsergebnissen weiter zu stärken, um die Entwicklung von signifikanten Innovationen zu fördern.

Im Rahmen der IFAF TRANSFER-Förderung werden innovative Ergebnisse aus IFAF VERBUND-Projekten in Unternehmen und Non-Profit Organisationen in der Praxis eingeführt, getestet und vermittelt. Aufsetzend auf Ergebnissen und Anwendungspotenzialen, die im Laufe der Forschung im Rahmen eines IFAF VERBUND-Projektes identifiziert wurden, kann zum Beispiel in technischen Bereichen die Herstellung von Demonstratoren, aber auch Personal für deren Aufbau und die Inbetriebnahme gefördert werden. Weiterhin können die Einführung und Auswertung neu entwickelter Prozesse in Unternehmen, Verwaltungen und der Gesellschaft gefördert werden. So werden die Ergebnisse von IFAF VERBUND-Projekten in den Bereichen Wirtschaft, Soziales, Gesundheit greifbar und anschaulich umgesetzt.

Gefördert werden beispielsweise Transferprojekte mit der folgenden Zielrichtung:

  • Implementierung von Prototypen und Demoversionen sowie deren Testung in Laborumgebung und/oder Präsentation in Showrooms
  • Optimierung von bestehenden sowie Einführung neuer beispielhafter Prozesse bzw. Verfahren
  • Co-kreative Kompetenzentwicklung, Workshops oder andere Vermittlungsformate, die dem Austausch und der diskriminierungsfreien Weitergabe von Wissen dienen

Ausschreibung

Die Einreichfrist für Anträge bei den Kompetenzzentren endet am 20. September 2024.

Beratung

Bitte wenden Sie sich zur Terminvereinbarung an die Koordinator*innen des jeweiligen Kompetenzzentrums.

Laufzeit & Beginn

IFAF TRANSFER-Projekte haben eine Laufzeit von 12 Monaten.

Projektbeginn ist voraussichtlich der
1. Januar bis 1. April 2025.

Antragsunterlagen

Antragsunterlagen zur Ausschreibung am 17. Juli 2024 sowie detaillierte Informationen zur Förderlinie IFAF TRANSFER finden Sie hier:

Beachten Sie bitte die detaillierten Informationen zur Förderlinie IFAF TRANSFER in den Ausführungsbestimmungen.

Für Rückfragen und Beratung zur Förderlinie IFAF TRANSFER stehen Ihnen die Forschungskoordinator*innen der Kompetenzzentren zur Verfügung.

Förderangebot

Ziel von IFAF TRANSFER ist der Erkenntnistransfer der Ergebnisse erfolgreicher IFAF VERBUND-Projekte in die Praxis.

Gefördert werden zum Beispiel die Entwicklung von Demonstratoren und Prototypen, aber auch die Optimierung von bestehenden bzw. die Einführung von neuen Prozessen in Unternehmen, Verwaltungen und der Gesellschaft. Erkenntnisse sollen verbreitet werden, innovative Disseminationsstrategien sind besonders förderungswürdig (neue Zielgruppen, Vermittlungsformate usw.).

Nicht förderfähig sind Projekte, die ausschließlich Öffentlichkeitsarbeit zum Gegenstand haben. Solche Projekte dienen vorrangig der Darstellung von Forschungsergebnissen und stellen in der Regel eine einmalige Aktivität dar, wie zum Beispiel die Bereitstellung von digitalen und Printmedien oder die Realisierung einer Ausstellung.

Bei Fragen bzgl. einer möglichen Förderung bitte die jeweiligen Forschungskoordinator*innen der Kompetenzzentren kontaktieren.

Förderfähige Vorhaben
Das IFAF Berlin fördert TRANSFER-Projekte, an denen eine oder mehrere der am IFAF Berlin beteiligten Hochschulen sowie mindestens zwei regionale Anwendungspartner (KMU, Verbände, Vereine, öffentliche Einrichtungen etc.) mitarbeiten.

Antragsberechtigt sind hauptamtliche Professor*innen der IFAF-Hochschulen, die ein IFAF-gefördertes VERBUND-Projekt abgeschlossen haben bzw. deren Projekt kurz vor Abschluss steht. Ein Antrag im bisherigen Verbund ist möglich, aber keine Voraussetzung.

Fördersumme
Bei einer Beteiligung von zwei Hochschulen können bis zu 150.000 Euro pro Vorhaben beantragt werden, bei einer Hochschule bis zu 75.000 Euro.

Zusätzlich müssen die Praxispartner eines IFAF TRANSFER-Projektes eine Eigenbeteiligung von mindestens zehn Prozent des Fördervolumens zum Projekt beitragen. Die Eigenbeteiligung der Anwendungspartner wird nicht auf die maximale Fördersumme angerechnet und kann in geldwerten Leistungen erbracht werden.

Förderfähige Kosten
Personalkosten und Sachkosten (bspw. Investitionen, Honorare und Mittel für Lehrermäßigung. Das IFAF Berlin fördert in der Förderlinie IFAF TRANSFER bis zu max. 8 SWS. Der Umfang der Lehrermäßigung richtet sich im Rahmen der maximal möglichen Förderung durch das IFAF Berlin nach den Vorgaben der jeweiligen Hochschule.

Rahmenbedingungen
Eine Antragstellung ist zum Ende eines IFAF-geförderten VERBUND-Projektes (frühestens nach Ablauf des 21. Monats nach Beginn der Förderung durch das IFAF) mit vorliegendem Abschlussbericht bzw. bei noch nicht abgeschlossenen IFAF VERBUND-Projekten mit Vorlage einer konkreten Beschreibung der Ergebnisse des Projektes, die transferiert werden sollen, bis max. 3 Jahre nach Abschluss des VERBUND-Projektes möglich.

IFAF TRANSFER-Projekte sind Kooperationsprojekte, zu denen sowohl der wissenschaftliche Partner als auch die Anwendungspartner
beitragen. Der Beitrag des/r Anwendungspartner/s dokumentiert die Bedeutung der zu erwartenden Ergebnisse für die Anwendungsseite. Deshalb wird eine Beteiligung erwartet, die diese Bedeutung in angemessener Weise widerspiegelt.

Kern eines IFAF TRANSFER-Projekts ist ein gemeinsames Arbeitsprogramm der wissenschaftlichen und Anwendungspartner, welches die konkreten Aufgaben der Beteiligten aufzeigt.

Der Fokus liegt auf Transfer-Aktivitäten, die in Kooperation zwischen Wissenschaft, Gesellschaft und Wirtschaft erfolgen. Am Ende des IFAF TRANSFER-Projekts erfolgt im Rahmen des Abschlussberichtes eine kritische Bewertung der Zielerreichung des Projektes.

Antrags- und Auswahlverfahren

  • Pro Förderrunde können je nach Summe der bereitstehenden Mittel und Qualität der Anträge in der Regel 5 Anträge gefördert werden.
  • Die Antragstellung erfolgt mittels eines Antragsformulars.
  • Die Einreichung erfolgt bei dem jeweils fachlich zuständigen Kompetenzzentrum, bei dem auch der zugrundeliegende IFAF-geförderte VERBUND-Antrag eingereicht wurde.
  • Pro Förderrunde können je nach Summe der bereitstehenden Mittel und Qualität der Anträge mehrere Anträge gefördert werden, die Anzahl richtet sich nach den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln und wird mit der Ausschreibung bekannt gegeben.

1. Prüfung – Einhaltung der formalen Kriterien und Förderfähigkeit
Die IFAF-Kompetenzzentren beraten die Antragsteller*innen, nehmen die Anträge entgegen und prüfen die Einhaltung der formalen Kriterien.

2. Bewertung – Externes Ranking nach Förderkriterien
Die Anträge, welche die formalen Fördervoraussetzungen erfüllen, werden anhand des vorgegebenen Bewertungsformulars gemäß Förderkriterien für die Förderlinie IFAF TRANSFER durch einen wissenschaftlichen Dienstleister von zwei Gutachter*innen bewertet. Die Ergebnisse der Bewertung werden in einem Gesamtranking zusammengeführt. Die Bewertung eines Antrages ergibt sich aus den Mittelwerten der zwei Bewertungen je Antrag. Dem IFAF-Kuratorium werden die am besten bewerteten Anträge zur Auswahl vorgelegt. Die Anzahl richtet sich nach den zu fördernden Projekten (Anzahl der geförderten Projekte x 2).

3. Förderentscheidung durch das IFAF Kuratorium
Das IFAF-Kuratorium wählt die Anträge zur Förderung aus. Die Anzahl richtet sich nach der Ausschreibung.

Förderkriterien

  1. Belegte Nachfrage aus der Praxis nach geplanten Transfer-Schritten
  2. Anwendung nach Projektende
  3. Regionale Verwertung und Zugänglichkeit der Ergebnisse
  4. Dissemination
  5. Übertragbarkeit

Ansprechpersonen

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständige IFAF-Forschungskoordinatorin.