Neloba

Pflegeverbesserung durch Behebung des Never-Look-Back-Syndroms

Kurzbeschreibung

Bewohner*innen von Pflegeeinrichtungen sind strukturell in einer schwachen Verhandlungsposition. Das liegt sowohl an Erkrankungen wie etwa Demenz als auch an der persönlichen Abhängigkeit vom Pflegeanbieter. Daher sieht das Gesetz vor, dass Pflegekassen für die Bewohner*innen die Vergütung verhandeln und sich um die Regulierung von Pflegefehlern kümmern.

Beobachtungen in der Praxis zeigen, dass dieses Konzept in vergangenheitsbezogenen Sachverhalten nur unzureichend funktioniert. Wenn eine Entgelterhöhung fehlerhaft war, müssen überzahlte Vergütung rückerstattet werden. Pflegefehler lösen Schadensersatzansprüche der Betroffenen aus. In beiden Fällen müssten sich die Kostenträger einschalten und helfen. Stichproben weisen jedoch auf ein erhebliches Rechtsanwendungsdefizit hin.

Das angestrebte Projekt will dieses Phänomen empirisch untersuchen und qualitativ und quantitativ die unzureichende Erfüllung des gesetzgeberischen Auftrags erfassen. Dafür konnte im Rahmen des Vorprojekts »Never-look-back-Syndrom (Neloba)« der BIVA-Pflegeschutzbund e.V. als Partner aus der Praxis gewonnen werden. Über ihn wurde auch der Kontakt zur Robert-Bosch-Stiftung hergestellt, die das »Fussek-Archiv« gemeinsam mit der BIVA pflegt. Das mit diesen und weiteren Partnern angestrebte Forschungsprojekt wird zudem rechtliche Lösungswege aufzeigen, wie das sozialrechtsimmanente Verhandlungssystem verbessert werden kann. Ziel ist es, die Durchsetzung der Ansprüche der mehr als eine Million stationär versorgten Pflegebedürftigen zu verbessern und damit auch die Pflegequalität insgesamt zu erhöhen.

Projektinfos

Projektlaufzeit

01.10.2023 bis 31.03.2024

Förderlinie

Kompetenz­zentren